Auspacken, anschließen und Strom einfach selbst erzeugen. Die kostspieligen und genehmigungspflichtigen Anschaffungen von Solaranlagen waren gestern. Ein Balkonkraftwerk eignet sich wunderbar für die Selbstmontage und macht nicht nur im Eigenheim, sondern auch in Mietwohnungen Sinn.
Balkonkraftwerke - auch Balkon-Solaranlage, Stecker-PV-Anlage oder Mini-PV-Anlage genannt - sind Mini-Solaranlagen, die mit Stecker an das Stromnetz von Haus oder Wohnung angeschlossen werden. Sie bestehen meist aus einem oder zwei Solarpanelen, da die Einspeiseleistung nur max. 600 Watt betragen darf. Für die Nutzung ist keine Genehmigung erforderlich. Die Balkonkraftwerke können auf dem Balkon, im Garten oder auf dem Garagendach platziert werden.
Treffen die Sonnenstrahlen auf das Solarpanel wird die Energie in Gleichstrom umgewandelt. Ein Wechselrichter wandelt den Gleichstrom dann in Wechselstrom um. Dieser wird über ein Stromkabel mit der Steckdose verbunden, über die der gewonnene Strom ins Hausnetz eingespeist wird. Von dort wird er direkt an Verbraucher wie Lampen, eine Spülmaschine oder einen Kühlschrank weitergeleitet.
Rahmenbedingungen | Erklärung |
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Selbstmontage | Einfacher Anschluss über die Haussteckdose. Ein Elektriker ist nicht zwingend erforderlich. |
Keine Genehmigungspflicht | Man braucht keine Genehmigung für die Nutzung eines Balkonkraftwerkes. |
Anmeldung beim Netzbetreiber und Bundesnetzagentur | Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, muss dieses im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber anmelden. |
Nur für Eigenbedarf | Der erzeugte Strom eines Balkonkraftwerkes ist nur für den Eigenbedarf gedacht und darf nicht in Form eines Gewerbes verkauft werden. |
Stromzählertauglichkeit | Um ein Balkonkraftwerk korrekt nutzen zu können, darf sich der Stromzähler im eigenen Haus auf keinen Fall rückwärts drehen. Es wird eine Rücklaufsperre benötigt. Oder der Netzbetreiber muss einen Zweirichtungszähler installieren. |
Es gibt regionale Förderprogramme der Kommunen. Es lohnt also, sich bei der jeweiligen Stadt oder Kommune über eine bestehende Fördermaßnahme für ein Balkonkraftwerk auf dem Garagendach, dem Balkon oder der Terrasse zu informieren. Hier ein kleiner Auszug der regionalen Förderungen:
BADEN-WÜRTTEMBERG
Stand: Januar 2023 - Da sich die regionalen Förderungen stetig ändern, ist es zwingend erforderlich, sich bei den zuständigen Ämtern zu informieren. Änderungen und Irrtümer vorbehalten
Die Registrierung des Anlagenbetreibers und der Anlage (Balkonkraftwerk) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist hier erforderlich.
Die Anmeldung eins Balkonkraftwerkes beim jeweiligen Grundversorgers ist erforderlich. Adressliste der Energieversorgungsunternehmen für die Anmeldung eines Balkonkraftwerkes hier.

Die Bundesregierung verzichtet auf 19% Mehrwertsteuer für Balkonkraftwerke. Perfektes Kaufargument!
Alle Detailinfos hier.