Wichtige Informationen zum Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wichtige Informationen zum Verpackungsgesetz (VerpackG)

Neue gesetzliche Anforderungen und Aufgaben

Zum 01.01.2019 tritt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Mit diesem Tag kommen auf Sie und uns, als Nutzer und Dienstleister von LiND Dienstleistungen (Lieferung im Namen Dritter) neue gesetzliche Anforderungen und Aufgaben zu.

Die wichtigsten Aufgaben für Sie sind:
  1. Die Registrierung bei der Zentralen Stelle: das Verpackungsregister. 
  2. Sie müssen sich einem Dualen System anschließen
  3. Sie müssen eine regelmäßige ( 1 x im Jahr) und gleichlautende Mengenmeldung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Duale System abgeben

Ab 2019 stellt Ihnen ENO auf Anfrage gerne jederzeit alle Daten Ihrer Versandvorgänge zur Verfügung. Das betrifft natürlich nur LiND Lieferungen, die Sie über die ENO direkt an Ihre Endkunden abgewickelt haben.

Zum Download finden Sie hier einen hilfreichen Leitfaden der Sie bei der Erfüllung der neuen Anforderungen unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie unter  www.verpackungsregister.org oder kontaktieren Sie Ihren ENO-Ansprechpartner.

Ihr Ansprechpartner

ENO telecom GmbH
Download Leitfaden

Zur Unterstützung stellt ENO Ihnen einen kostenlosen Leitfaden zur Verfügung: